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Wiedereröffnung am 19. Mai: Das müssen Gastronomie und Hotellerie beachten!

Juhu, es kann wieder losgehen!
Ich bildete mir ein, das große Aufatmen der Hoteliers und Gastronomen zu hören, als in der Pressekonferenz am 23. April die Wiedereröffnung verschiedener Branchen in Österreich bekannt gegeben wurde. Mich persönlich freut es riesig, dass ab 19. Mai die Türen von Hotels und Restaurants wieder offen stehen werden!

Allerdings gilt es natürlich auch zu beachten, dass die Corona-Pandemie uns weiterhin fest im Griff hält. Ein Set an Regeln wird diese ersten Öffnungsschritte begleiten. Ich sehe Verantwortung hier als das Stichwort. Anbieter sowie Gäste stehen in der Verantwortung, diese Regeln auch umzusetzen, um einen erneuten Lockdown zu vermeiden.

Daher möchte ich euch in diesem Blogbeitrag einen knappen Überblick über die geplanten Regeln in Gastronomie und Hotellerie (Stand 10. Mai 2021) liefern:

Gastronomiebetriebe

  • Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung vorweisen. Möglich sind auch Testungen vor Ort.
  • Gültigkeit der Eintrittstests: Selbsttest mit digitaler Lösung 1 Tag; Antigentest 2 Tage; PCR-Test: 3 Tage
  • Eine Gästeregistrierung ist erforderlich.
  • Der Innen- sowie der Außenbereich darf geöffnet werden.
    • Indoor: Konsumation ausschließlich im Sitzen. Maximal 4 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) sind pro Tisch haushaltsunabhängig erlaubt.
    • Outdoor: Maximal 10 Erwachsene als Gruppe.
  • Sperrstunde ist um 22 Uhr.
  • Der Mindestabstand zwischen den Personen fremder Tische muss 2 Meter betragen.
  • Selbstbedienung und Buffets sind unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorkehrungen zulässig. Dies können bspw. Einmal-Handschuhe oder Desinfektionsspender direkt vor dem Buffetbereich sein.
  • An der Bar darf nicht konsumiert werden (weder im Innen- noch im Außenbereich).
  • Gäste müssen eine FFP2-Maske tragen, welche nur am Platz abgenommen werden darf.
  • Mitarbeitende im direkten Kundenkontakt dürfen, wenn sie wöchentlich nachweislich negativ getestet sind, einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz. Ansonsten muss die FFP2-Maske getragen werden.
  • Benötigt wird ein verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und ein ernannter Covid-19-Beauftragter.

Beherbergungsbetriebe

  • Gäste müssen sich (wie üblich) beim Einchecken registrieren und zudem ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung vorweisen. Möglich sind auch Testungen vor Ort.
  • Nimmt der Gast während des Aufenthalts weitere Dienstleistungen im Hotel in Anspruch, muss er jeden 2. Tag einen kontrollierten Selbsttest durchführen.
  • Zwischen den Gästegruppen muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Gäste müssen in den allgemein zugänglichen Bereichen eine FFP2-Maske tragen.
  • Wie in den Gastronomiebetrieben gilt auch hier, dass wöchentlich nachweislich negative getestete Mitarbeitende im direkten Kundenkotakt einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen, ansonsten jedoch eine FFP2-Maskenpflicht besteht.
  • Die Verköstigungsregelungen der Gastronomie gelten auch in Beherbergungsbetrieben.
  • Ebenfalls wird ein verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und ein Covid-19-Beauftragter benötigt.

Wie bereits erwähnt, stellen diese Regelungen eine Momentaufnahme dar. Prüfe daher regelmäßig, beispielsweise auf sichere gastfreundschaft, austria.info und auf Webseiten zuständig für deine Region das aktuell geltende Regelwerk.

Mit der Wiedereröffnung kommt folglich eine Menge an Anforderungen auf dich zu. Bei Lusini findest du die erforderlichen Schutzprodukte, um die Regelungen optimal umsetzen zu können. Du hast Fragen zu bestimmten Produkten? Wende dich jederzeit an mich oder meine vier Kollegen!

 

Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Sie sollen Betrieben der Gastronomie und Hotellerie als eine erste Hilfestellung dienen.

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